1. Allgemeines
1.1 (Geltungsbereich) Diese AGB sind zur Verwendung gegenüber Verbrauchern bestimmt.
1.2 (Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden) Für den Vertrag gelten diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher schriftlicher oder elektronischer Bestätigung berufen.
1.3 (Änderungsvorbehalt) Unsere Angebote sind freibleibend; technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten.
1.4 (Aufrechnung, Zurückbehaltung) Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
2. Lieferung
2.1 Lieferzeiten verstehen sich ab Werk; sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffender Unterlagen wie Zeichnungen, Fotos oder Vorlagen zu laufen.
2.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.3 Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit eines Liefergegenstandes informieren. Sofern der Kunde die Gegenleistung schon erbracht hat, werden wir sie unverzüglich zurückerstatten.
3. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so können wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen angemessenen Preisaufschlag verlangen, der unserer Kostensteigerung bis zur Lieferung entspricht.
3.2 Rechnungen sind vorbehaltlich schriftlicher Sondervereinbarung - ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und beim Kunden noch vorhandene Vorbehaltsware herauszuverlangen.
5. Widerrufsrecht
5.1 Sofern der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, hat der Kunde hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf bzw. die Rücksendung sind zu richten an: Lutz-Jesco GmbH, Geschäftsführer Heinz Lutz, Am Bostelberge 19, 30900 Wedemark.
5.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Monatge der Lieferware vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen wird oder der Kunde die Montage selbst veranlasst.
5.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückgesendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
5.4 Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen/Gebrauchsvorteile herauszugeben.
5.5 Bei einer Verschlechterung der Ware können wir Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie dem Kunden im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
6. Mängel- und Ersatzansprüche
6.1 Wir haften dafür, dass unsere Lieferwaren und/oder Montageleistungen bei Gefahrübergang mangelfrei sind. Die Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verwendung unserer Lieferware richtet sich ausschließlich nach der Produktbeschreibung und/oder Bedienungsanleitung.
6.2 Wenn der Kunde die Lieferware für andere Zwecke als die vereinbarten verwenden will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit auf eigene Verantwortung selbst sorgfältig zu prüfen. Für eine von uns nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigte Verwendbarkeit schließen wir die Haftung aus. Bei Konstruktionsvorschriften des Kunden haften wir nicht für Eignung oder Zulässigkeit der gewünschten Konstruktionen und haben insoweit keine besondere Prüfpflicht.
6.3 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde das Recht, Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware sowie normaler Abnutzung und Verstößen gegen unsere Bedienungsanleitungen; dasselbe gilt hinsichtlich von Folgen thermischer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse. Das gleiche gilt, wenn die Mängel
auf nicht von uns bestätigten Eingriffen oder Anordnungen des Kunden zurückzuführen sind.
6.5 Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware an den Kunden. Die Verjährungsfristen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke, Sachen für Bauwerke) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke oder Planungs- oder Überwachungsleistungen dafür) BGB bleiben unberührt.
6.6 Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie auf Ansprüche aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch die der Vertragszweck gefährdet wird. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware an den Kunden. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
6.7 Stellt sich bei unserer Untersuchung eines vom Kunden gerügten Mangels oder im Zuge unserer Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt war, können wir eine angemessene Vergütung für die Untersuchungs- und/oder Reparaturarbeiten verlangen.
7. Ersatzteile
Unsere Verpflichtung zur Haltung/Lieferung von Ersatzteilen ist auf die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile gelten unsere jeweiligen Listenpreise.
8. Entsorgung
Wir bieten unseren Kunden an, unsere unter das Elektrogesetz fallenden Altgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, innerhalb Deutschlands zurückzunehmen und die Wiederverwertung/Entsorgung zu übernehmen. Wenn der Kunde die Entsorgung nicht durch uns durchführen lässt, übernimmt er auf eigene Kosten die Pflicht der Entsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt uns von der Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Herstellers) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
9. Gewerbliche Schutzrechte
9.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat.
9.2 Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Spezifikationen liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen.
1.Allgemeines
1.1 (Geltungsbereich) Diese AGB sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bestimmt.
1.2 (Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden) Für den
Vertrag gelten diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenabreden
vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher
schriftlicher Bestätigung berufen.
1.3 (Montagebedingungen) Für die vereinbarte Montage von Vertragsprodukten
gelten zusätzlich zu diesen AGB unsere Montagebedingungen/
Montagepreise.
1.4 (Änderungsvorbehalt, Datenerfassung) Unsere Angebote sind freibleibend;
technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten. Wir
können die für die Vertragsabwicklung wichtigen Daten auf EDV
speichern.
1.5 (Aufrechnung, Zurückbehaltung) Aufrechnung oder Zurückbehaltung
durch den Kunden sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig.
1.6 (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort
für Warenlieferungen ist unser Werk in Wedemark, bei vereinbarten
Montagen der Montageort. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für
unseren Sitz zuständige Gericht AG Burgwedel / LG Hannover oder das
für den Sitz des Kunden zuständige Gericht. Anwendbar ist das
deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gefahr, Versandkosten
2.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferware unser
Werk verlässt, auch wenn wir Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernehmen.
2.2 Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten
sowie den Zoll.
3. Lieferfristen, Verzug, Verspätungsschäden
3.1 Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung
der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang
vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen und Genehmigungen
und/oder nach zu leistenden Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu
laufen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
des Liefergegenstandes informieren.
3.2 Höhere Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen,
Betriebsstörungen, Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene
Belieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen um
die hierdurch verursachte Verzögerungszeit. Dasselbe gilt im Fall
vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen.
3.3 Unser Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit
angemessener Nachfrist voraus.
3.4 Bei Verzugsschäden begrenzen wir unsere Haftung für Schadensersatz
neben der Leistung auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung
auf 10 % des Wertes unserer Lieferung/Leistung. Die Begrenzung gilt nicht
bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
3.5 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten analog für Montagefristen.
Eine Montagefrist beginnt erst, wenn der Kunde seine Vorbereitungs- und
Beistellpflichten (gem. Montagebedingungen/ Montagepreise)
erfüllt hat.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung
4.1 Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten
ab Werk. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so
können wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen
angemessenen Preisaufschlag verlangen, der unserer Kostensteigerung bis
zur Lieferung entspricht.
4.2 Rechnungen sind - vorbehaltlich schriftlicher Sondervereinbarung -
ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks nehmen
wir nur erfüllungshalber und auf Kosten des Kunden an.
4.3 Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit
des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung
oder einer Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig
machen.
5. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung
5.1 Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten
Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den
Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.
5.2 Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware - im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang - nur, wenn er seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung
nicht abgetreten, verpfändet oder sonst wie belastet hat.
5.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht mit anderen Sachen verbinden,
an denen Rechte Dritter bestehen. Wird Vorbehaltsware dennoch durch Verbindung
mit anderen Gegenständen Bestandteil einer neuen (Gesamt-) Sache,
so werden wir an dieser unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer,
auch wenn sie als Hauptsache anzusehen ist. Unsere Miteigentumsquote richtet
sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung.
5.4 Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der
Veräußerung von Vorbehaltsware (Ziff. 5.1) und/oder neugebildeten
Sachen (Ziff. 5.3) in Höhe unserer Rechnung für die Vorbehaltsware
bereits im Voraus zur Sicherung ab. Solange der Kunde nicht mit der Bezahlung
der Vorbehaltsware in Verzug gerät, kann er die abgetretenen Forderungen
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Den anteiligen
Erlös darf er jedoch nur zur Bezahlung der Vorbehaltsware an uns
verwenden.
5.5 Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl
frei, wenn und soweit der Nennwert der Sicherheiten 120 % des Nennwerts
unserer offenen Forderungen gegen den Kunden übersteigt.
5.6 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und/oder auch ohne Rücktritt beim Kunden noch vorhandene Vorbehaltsware
herauszuverlangen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche unsere
Vorbehaltsrechte betreffenden Unterlagen/Bücher des Kunden durch
eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.
6. Mängel- und Ersatzansprüche
6.1 Wir haften dafür, dass unsere Lieferwaren und/oder Montageleistungen
bei Gefahrübergang mangelfrei sind. Unerhebliche Abweichungen von
der vereinbarten Beschaffenheit oder unwesentliche Beeinträchtigungen
der Brauchbarkeit sind jedoch unbeachtlich. Die geschuldete Beschaffenheit,
Haltbarkeit und Verwendung unserer Lieferwaren und/oder Montageleistungen
richtet sich ausschließlich nach den schriftlich vereinbarten Spezifikationen,
Produktbeschreibungen und/oder Bedienungsanleitungen. Darüber hinaus
gehende Angaben insbesondere in Vorgesprächen, Werbung und/oder in
Bezug genommenen industriellen Normen werden nur durch ausdrückliche
schriftliche Einbeziehung Vertragsbestandteil.
6.2 Wenn der Kunde die Lieferware für andere Zwecke als die vereinbarten
verwenden will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit
auf eigene Verantwortung selbst sorgfältig zu prüfen. Für
eine von uns nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigte Verwendbarkeit
schließen wir die Haftung aus. Bei Werkstoff- oder Konstruktionsvorschriften
des Kunden haften wir nicht für Eignung oder Zulässigkeit der
gewünschten Werkstoffe oder Konstruktionen und haben insoweit keine
besondere Prüfpflicht.
6.3 Unsere Mängelhaftung für Lieferwaren und/oder Montage ist
grundsätzlich auf Nacherfüllung beschränkt. Nacherfüllung
ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien
Ware. Bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung
hat der Kunde das Recht, zu mindern oder - sofern es sich nicht um eine
Bauleistung handelt - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Erhöhte Aufwendungen für die Nacherfüllung, die dadurch
entstehen, dass Lieferwaren nach der Lieferung und/oder Montage an einen
anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, trägt
der Kunde.
6.4 Der Kunde hat die Lieferwaren und/oder Montageleistungen nach Erhalt
unverzüglich - auch auf Produktsicherheit - sorgfältig zu überprüfen
und offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen,
versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Transportschäden
hat der Kunde sofort beim Überbringer anzumelden. Bei Nichtbeachtung
der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des
Kunden ausgeschlossen.
6.5 Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung,
Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder
seine Gehilfen sowie normaler Abnutzung und Verstößen gegen
unsere Bedienungsanleitungen; dasselbe gilt hinsichtlich von Folgen thermischer,
chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse. Das gleiche
gilt, wenn die Mängel auf nicht von uns bestätigten Eingriffen
oder Anordnungen des Kunden zurückzuführen sind.
6.6 Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist beschränkt
auf Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie auf Ansprüche
aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch die
der Vertragszweck gefährdet wird. Im Übrigen ist unsere Haftung
für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
6.7 Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines
Jahres nach Ablieferung der Ware an den Kunden.
Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren
innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Sache. Die Einschränkung
der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aufgrund
arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Verjährungsfristen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke,
Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsansprüche
des Unternehmers) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke oder Planungs- oder
Überwachungsleistungen dafür) BGB bleiben unberührt.
6.8 Stellt sich bei unserer Untersuchung eines vom Kunden gerügten
Mangels oder im Zuge unserer Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die Mängelrüge
unberechtigt war, können wir eine angemessene Vergütung für
die Untersuchungs- und/oder Reparaturarbeiten verlangen.
7. Ersatzteile
Unsere Verpflichtung zur Haltung/Lieferung von Ersatzteilen ist auf die
Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile
gelten unsere jeweiligen Listenpreise.
8. Entsorgung
Wir bieten unseren Kunden an, unsere unter das Elektrogesetz fallenden
Altgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden,
innerhalb Deutschlands zurückzunehmen und die Wiederverwertung/Entsorgung
zu übernehmen. Wenn der Kunde die Entsorgung nicht durch uns durchführen
lässt, übernimmt er auf eigene Kosten die Pflicht der Entsorgung
nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt uns von der Verpflichtung
nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Herstellers)
und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
9. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung
9.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen,
Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und
alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die
Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde
darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen.
Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst
produzieren oder von Dritten produzieren lassen.
9.2 Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern,
haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche
Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat
uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu
ersetzen.
9.3 Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige
Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.
1. Allgemeines
1.1 (Geltungsbereich) Diese Einkaufsbedingungen sind nur zur Verwendungim Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern bestimmt.
1.2 (KollidierendeBedingungen, Vertragsänderungen) Für den Vertrag gelten ausschließlich unsereEinkaufsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auchwenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Vertragsänderungen,Ergänzungen oder Nebenabreden kann sich der Lieferant nur bei unverzüglicherschriftlicher Bestätigung berufen.
1.3 (Rücktrittsrecht) Im Fall von höherer Gewalt sowie von uns nicht zuvertretenden Streiks, Aussperrungen oder anderen Ereignissen, durch dieunser eigener Absatz wesentlich erschwert wird, können wir ganz oder teilweisevom Liefervertrag zurücktreten oder Leistung zu einem späteren Zeitpunktverlangen.
1.4 (Datenerfassung) Wir können die für die Vertragsabwicklung wichtigenDaten auf EDV speichern.
1.5 (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort für Lieferungenist unser Werk in Wedemark. Gerichtsstand ist Wertheim/Mosbach. Anwendbarist deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
2. Preise, Rechnungsstellung
2.1 Die Lieferantenpreise sind Höchstpreise frei unserem Werk. Sie schließendie Kosten von Fracht, Zoll, Verpackung, Versicherung, Spesen undUmsatzsteuer ein. Nachträgliche Preiserhöhungen des Lieferanten sindausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Vergütungsansprüche desLieferanten für Angebote oder Bemusterungen
2.2 Lieferantenrechnungen sind uns jeweils zweifach und getrennt von denLieferungen zu übersenden. Wir können innerhalb von 14 Tagen nach Eingangvon Rechnung und mangelfreier Ware mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60Tagen ohne Abzug bezahlen.
3. Versand, Lieferfristen/-termine, Verzug, Gefahr
3.1 Verpackung, Versand und Versicherung der Vertragsprodukte erfolgen imNamen und auf Gefahr des Lieferanten. Dieser sorgt auch auf eigene Kostenfür den Rücktransport von verwendeten Verpackungen gemäß VerpackVO.Jeder Sendung ist ein Lieferschein (zweifach) beizulegen. Der Lieferant hatuns am Absendetag eine schriftliche Versandanzeige zu übermitteln.
3.2 Der Lieferant hat vereinbarte Lieferfristen und termine, die sich eintreffendam vereinbarten Lieferort verstehen, strikt einzuhalten. Der Lieferant hatunverzüglich anzuzeigen, wenn er vereinbarte Lieferfristen oder terminevoraussichtlich nicht einhalten wird. Er hat alle Anstrengungen zu unternehmen,die Vertragsprodukte bei verschuldetem Nichteinhalten der Frist/des Terminsso schnell wie möglich auszuliefern. Insbesondere muss die schnellstmöglicheVersandart gewählt werden; die dadurch verursachten zusätzlichen Kostengehen zu Lasten des Lieferanten.
3.3 Auf Mangel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Nicht- oderSchlechtbelieferung durch seine Vorlieferanten kann sich der Lieferant nurberufen, wenn er diese zu vertreten hat und uns sofort nach Kenntnis auf ihremögliche Gefahr hinweist.
3.4 Die Gefahr geht erst nach Abladung in unserem Werk auf uns über.
4. Beschaffenheit, Abnahme, Verjährung von Mängelansprüchen
4.1 Zusätzlich zu den im Liefervertrag, Angebot und/oder Auftragsbestätigungfestgelegten Spezifikationen gelten für die Bestimmung der Beschaffenheitder Vertragsprodukte/ Leistungen die betreffenden Angaben des Lieferantenin seinen Prospekten, Katalogen und anderen uns zugänglichen Schriftstückensowie in seiner Werbung als vereinbart. Zu der vereinbarten Beschaffenheitgehört ferner, dass die Vertragsprodukte/Leistungen dem Stand der Technik,meisterhafter Werkstattarbeit, dem vorgesehenen Verwendungszweck, dererforderlichen Produktsicherheit und den jeweils gültigen gesetzlichen,behördlichen und technischen Vorschriften (u.a. Gerätesicherheitsgesetz, DIN-Normen, EG-Richtlinien) entsprechen. Der Lieferant garantiert uns, dass seinein Satz 1 erwähnten Angaben zutreffen und die Vertragsprodukte/ -leistungenden in Satz 2 aufgeführten Kriterien entsprechen.
4.2 Der Lieferant hat eine sorgfältige - auch auf Produktsicherheit erstreckte- Qualitäts- und Warenausgangskontrolle unter Beachtung der einschlägigenNormen durchzuführen. Er schuldet die Lieferung qualitätsgeprüfterVertragsprodukte/-leistungen.Einkaufsbedingungen der Firma Lutz-Jesco GmbH, Stand 01. Januar 2006.
4.3 Annahme, Abnahme und/oder Bezahlung der Vertragsprodukte/-leistungenbedeuten kein Anerkenntnis ihrer Mängelfreiheit. Diese erfolgen stets unterVorbehalt. Mit Rücksicht auf Ziff. 4.2 erstreckt sich unsereWareneingangskontrolle auf die Prüfung von äußerlich erkennbaren Schädenund erkennbaren Abweichungen von Beschaffenheit und Menge. SolcheMängel werden wir unverzüglich rügen. Im weiteren rügen wir Mängel, sobaldsie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang festgestellt werden. Der Lieferantverzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge, wenn diesenicht später als eine Woche nach Entdeckung des Mangels erhoben wird.
4.4 Wenn der Lieferant in dringenden Fällen trotz Benachrichtigung Mängel derVertragsprodukte oder daraus resultierende Schäden nicht unverzüglichbeseitigt oder wenn der Lieferant mit der Erfüllung der ihm obliegendenNacherfüllung in Verzug ist, können wir die Mängel/Schäden auf Kosten desLieferanten selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen.
4.5 Vorbehaltlich längerer gesetzlicher Verjährungsfristen verjähren unsereMängelansprüche frühestens 3 Jahre nach Ablieferung an uns.
4.6 Haftungsbeschränkungen in AGB des Lieferanten sind unwirksam.
5. Produktsicherheit, Produkthaftung, Umweltverträglichkeit
5.1 Der Lieferant steht uns dafür ein, dass die Vertragsprodukte und/oder -leistungen für ihren bestimmungsgemäßen oder voraussehbaren nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Verbrauch nicht unsicher und nichtgefährlich im Sinne der Produkthaftung sind oder zu unzulässigenUmweltbelastungen führen. Er trifft alle erforderlichen organisatorischen,personellen und technischen Sicherungsmaßnahmen.
5.2 Für den Fall, dass wir durch unsere Kunden oder Dritte wegen einesSchadens in Anspruch genommen werden, der auf unsicheren oder nichtumweltverträglichen Vertragsprodukten und/oder -leistungen beruht, stellt derLieferant uns im Innenverhältnis frei, wenn und soweit er den Schaden unsgegenüber zu vertreten hat. Unser Freistellungsanspruch unterliegt derRegelverjährung.
5.3 Wenn und soweit der Lieferant den die Haftung auslösenden Fehler zuvertreten hat, trägt er auch die Kosten für die von uns zur Schadensabwehrunternommenen notwendigen Maßnahmen (z.B. Rückrufe).
5.4 Der Lieferant hat sich gegen die mit der Produkt-/Umwelthaftung für dievon ihm gelieferten Vertragsprodukte und/oder -leistungen verbundenen Risikenin angemessener Höhe zu versichern und uns den Versicherungsschutznachzuweisen.
6. EntsorgungDer Lieferant verpflichtet sich, bei der Herstellung und Lieferung derVertragsprodukte sämtliche einschlägigen Auflagen und Bestimmungen überUmweltschutz und Abfallbeseitigung zu berücksichtigen und einzuhalten.Insbesondere steht er uns dafür ein, dass die Vertragsprodukte sortenreinentsorgbar sind. Er stellt dies durch entsprechende Materialkennzeichnungensicher.
7. ErsatzteileDer Lieferant muss Ersatzteile zu marktgerechten Preisen für dievoraussichtliche Lebensdauer der Vertragsprodukte, mindestens aber 5 Jahreab dem jeweiligen Lieferdatum für uns bereitzuhalten.
8. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung, Formen und Werkzeuge
8.1 Der Lieferant haftet uns wenn und soweit ihn Verschulden trifft - dafür,dass Benutzung oder Vertrieb der Vertragsprodukte/ -leistungen ohne Verletzungfremder Rechte zulässig ist. Er stellt uns von eventuellen RechtsansprüchenDritter wegen Verletzung solcher fremden Rechte frei.
8.2 Für von uns bereitgestellte Konstruktionen, Formen, Werkzeuge, Muster,Abbildungen und sonstige Unterlagen behalten wir uns das Eigentum sowiealle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor. Der Lieferant darfdiese Konstruktionen usw. nur in der von uns vorgesehenen Weise nutzen undmuss sie zurückgeben, wenn er sie nicht mehr für uns benötigt.
8.3 Alle aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangtenGeschäftsgeheimnisse, besonders Know-how, hat der Lieferant Drittengegenüber geheim zu halten.
8.4 Werkzeuge, Formen oder sonstige Vorrichtungen, die der Lieferant ganzoder teilweise auf unsere Kosten herstellt oder beschafft, gehen automatischin unser Eigentum über. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Lieferantdie Gegenstände bis zur Beendigung des Lieferverhältnisses kostenlos und sorgfältig für uns verwahrt.